Zweitwohnsitzsteuer: Wer sie zahlen muss und wann sie fällig wird

Lesermeinungen:  

(33)

Wer mehr als einen Wohnsitz in Deutschland nutzt, ist in der Regel mit der Zweitwohnsitzsteuer konfrontiert. Wer wie viel zahlen muss, variiert jedoch von Kommune zu Kommune. Ein Überblick.

Zweitwohnsitzsteuer – das Wichtigste in Kürze

  • Wenn du neben deinem Hauptwohnsitz eine Nebenwohnung beziehst, musst du für diese in der Regel eine Zweitwohnsitzsteuer – auch Zweitwohnungssteuer genannt – bezahlen.
  • Ausnahmen: Verheiratete Berufspendler sind von der Zweitwohnsitzsteuer befreit. Auch Bewohner von Gemeinschaftsunterkünften oder Altenheimen müssen die Steuer nicht entrichten.
  • Die Höhe der Zweitwohnsitzsteuer legt die Kommune fest, in der sich dein Nebenwohnsitz befindet.
    Die Zweitwohnsitzsteuer in Berlin beträgt beispielsweise 15 Prozent, in München 18 Prozent und in Hamburg 8 Prozent. Nur Düsseldorf verlangt unter den 15 größten deutschen Städte keine Zweitwohnungssteuer.
  • Berechnet wird die Zweitwohnsitzsteuer auf Grundlage der Jahresnettokaltmiete für deine Zweitwohnung.
  • Die Zweitwohnsitzsteuer wird automatisch eingezogen.
Zweitwohnsitzsteuerrechner

Zweitwohnsitzsteuerrechner

So funktioniert der Zweitwohnsitzsteuerrechner:

  1. Du gibst die Jahresnettokaltmiete deiner Zweitwohnung ein. Also deine Monatsmiete ohne Nebenkosten aufs Jahr hochgerechnet.
  2. Wenn sich dein Zweitwohnsitz in einer der 15 größten deutschen Städte befindet, wählst du einfach deine Stadt mit der hinterlegten Zweitwohnsitzsteuer aus.
    -oder-
    Wenn sich deine Nebenwohnung nicht in einer der 15 größten deutschen Städte befindet, wählst du andere Stadt aus und trägst die Zweitwohnsitzsteuer manuell ein. Wie viel Zeitwohnsitzsteuer deine Kommune verlangt, erfährst du auf deren Internetseite.
  3. Du klickst auf Jetzt Zweitwohnsitzsteuer berechnen und erhältst deine jährlich zu entrichtende Zeitwohnsitzsteuer.

Was ist die Zweitwohnsitzsteuer?

Die Zweitwohnsitzsteuer – auch Zweitwohnungssteuer genannt – ist eine sogenannte örtliche Aufwandsteuer. Gemeinden und Städte können sie erheben, wenn ein Zweitwohnsitz – auch Nebenwohnung oder Nebenwohnsitz genannt – angemeldet wird (GG Artikel 105 Absatz 2a).

Warum gibt es die Zweitwohnsitzsteuer?

Für Einwohner mit einem Zweitwohnsitz erhalten Städte und Gemeinden – anders als für Einwohner mit einem Erstwohnsitz – keinen Steuerausgleich vom Bund. Damit sie bei Zweitwohnungen nicht leer ausgehen, haben viele Kommunen eine Zweitwohnungssteuer eingeführt.

Aufgrund dessen kam es in der Vergangenheit schon zu einigen Rechtsstreitigkeiten. Bislang wurde in mehreren Gerichtsurteilen entschieden, dass die Zweitwohnsitzsteuer auf Grundlage der Verfassung gerechtfertigt ist und erhoben werden darf.

Wer muss die Zweitwohnsitzsteuer zahlen?

Die Zweitwohnsitzsteuer muss grundsätzlich zunächst jeder Steuerpflichtige zahlen, der eine Zweitwohnung in einer Gemeinde hat, die diese Steuer erhebt. Das gilt beispielsweise auch für Studenten, wenn sie in ihrer Studentenbude und zusätzlich noch bei ihren Eltern gemeldet sind. Des Weiteren wird die Zweitwohnungssteuer für alle Arten von Wohnungen fällig, wenn sie selbst genutzt werden – also auch für Ferienwohnungen.

Dabei spielt es keine Rolle, ob du Miete zahlst oder nicht. Denn die Zweitwohnsitzsteuer wird auch dann fällig, wenn der Nebenwohnsitz eine Eigentumswohnung ist.

Du willst eine Eigentumswohnung als Zweitwohnsitz kaufen?

Die immowelt Price Map zeigt deutschlandweit die durchschnittlichen Preise für Immobilien. Finde jetzt heraus, wie viel dein Zweitwohnsitz koste würde. Mit der immowelt Pricemap kannst du deutschlandweit die durchschnittlichen Preise sogar punktgenau für eine bestimmte Adresse* herausfinden.
*soweit Daten für die Adresse vorhanden sind, ansonsten erfolgt die Preisbestimmung durch Schätzwerte.

Jetzt Preise checken

Zweitwohnungssteuer legal umgehen: Wer muss keine Zweitwohnsitzsteuer zahlen?

Von der Zweitwohnsitzsteuer befreit sind ganz legal folgende Personen:

  • Berufspendler, wenn sie verheiratet sind oder in einer eingetragenen Lebenspartnerschaft leben. Das geht aus einem Urteil des Bundesverfassungsgerichts aus dem Jahr 2005 (Az. 1 BvR 1232/00).
  • Personen, die in einer Gemeinschaftsunterkunft wohnen, um beispielsweise Wehrdienst, Bundesfreiwilligendienst oder Zivildienst zu leisten.
  • Personen, die im Gefängnis sitzen.
  • Personen, die sich zeitweise in einem Hotel oder einer Pension befinden.
  • Für Wohnungen in Alten- und Pflegeheimen wird keine Abgabe fällig.

Wie hoch ist die Zweitwohnsitzsteuer?

Zweitwohnsitzsteuer, Übersicht als Deutschlandkarte zur Zweitwohnsitzsteuer in den 15 größten deutschen Städten, Grafik: immowelt

Die Höhe der Zweitwohnsitzsteuer fällt von Kommune zu Kommune sehr unterschiedlich aus, manche Gemeinden und Städte wie Düsseldorf verlangen auch gar keine Zweitwohnsitzsteuer. 

Als Bemessungsgrundlage für die Abgabe dient die jährliche Nettokaltmiete. Wenn der Zweitwohnsitz beispielsweise ein WG-Zimmer eines Studenten ist, wird die Steuer anteilig der genutzten Wohnfläche berechnet. Ist die zweite Wohnung neben dem Erstwohnsitz eine Eigentumswohnung, ist die Bemessungsgrundlage für die Zweitwohnungssteuer nicht die Nettokaltmiete sondern die ortsübliche Vergleichsmiete.

Im Schnitt liegt die Zweitwohnsitzsteuer zwischen 5 und 15 Prozent der Jahresnettokaltmiete.

Zur besseren Veranschaulichung findest du im Folgenden Rechenbeispiele zur Zweitwohnsitzsteuer:

Rechenbeispiele zur Zweitwohnsitzsteuer in Berlin, München und Hamburg

Zweitwohnsitzsteuer Berlin

Max Müller lebt in Chemnitz, studiert aber in Berlin. Da er aufgrund seiner Familie und Freunde seinen Hauptwohnsitz nicht aufgeben will, hat er in Berlin eine Nebenwohnung angemeldet. Jeden Monat zahlt er 600 Euro Kaltmiete, was einer Jahresnettomiete von 7.200 Euro entspricht. In Berlin liegt der Steuersatz für eine Zweitwohnung bei 15 Prozent. Er muss also im Jahr 1.080 Euro Zweitwohnsitzsteuer zahlen.

Zweitwohnsitzsteuer München

Lisa Meier wohnt in Ravensburg, arbeitet aber in München und bewohnt dort ein WG-Zimmer. München erhebt eine Zweitwohnsitzsteuer von 18 Prozent. Die monatliche Kaltmiete beträgt 1.500 Euro. Lisas Anteil, die Hälfte, beträgt 750 Euro und entspricht damit einer Jahresnettomiete von 9.000 Euro. Auf dieser Basis muss Lisa für ihre Zweitwohnung in München 1.620 Euro Zweitwohnsitzsteuer zahlen.

Zweitwohnsitzsteuer Hamburg

Franziska Schmidt lebt in Lübeck, hat aber wegen der Arbeit in Hamburg eine Zweitwohnung. Hamburg erhebt eine Zweitwohnsitzsteuer von 8 Prozent. Die monatliche Kaltmiete beträgt 1.200 Euro. Das entspricht einer Jahresnettomiete von 14.400 Euro. Auf dieser Basis muss Franziska für ihre Zweitwohnung in Hamburg 1.152 Euro Zweitwohnsitzsteuer zahlen.

Wann muss ich die Zweitwohnsitzsteuer zahlen?

Die Zweitwohnsitzsteuer wird automatisch eingezogen, wenn du deine Nebenwohnung angemeldet hast. Den Zeitpunkt kann jedoch jede Stadt oder Gemeinde individuell festlegen. In Berlin ist die Zweitwohnungsteuer immer am 15. Juli fällig, in München ist sie bis spätestens zum 1. Juli zu entrichten. Hamburg hingegen erhebt sie von Quartal zu Quartal.

Und es gibt noch weitere Unterschiede: In Köln beispielsweise werden volle Monate abgerechnet. Wer also zur Mitte eines Monats ein- beziehungsweise auszieht, muss nur für die entsprechenden ganzen Monate zahlen. In Berlin hingegen wird Tag-genau abgerechnet.

Was passiert, wenn ich die Zeitwohnsitzsteuer nicht zahle?

In Deutschland gilt das Melderecht. Das heißt, du musst deine Wohnung anmelden – auch deine Nebenwohnung. Wenn du deine Zweitwohnung nicht anmeldest und damit keine Zweitwohnungsteuer zahlst, erfüllt das den Tatbestand einer Steuerhinterziehung. Dies kann nach Paragraf 370 der Abgabenordnung mit einer Geldstrafe von bis zu 1.000 Euro oder einer Freiheitsstrafe von bis zu 5 Jahren bestraft werden.

Praxis-Tipp

Beichten schützt vor Strafe

Wer bisher die Zweitwohnungssteuer hinterzogen hat, kann eine strafbefreiende Selbstanzeige erstatten, sofern die Tat noch nicht von den Behörden entdeckt wurde. Ein Fachanwalt für Steuerstrafrecht kann bei der Formulierung der Selbstanzeige helfen.

Kann ich die Zweitwohnungssteuer absetzen?

Wenn der Zweitwohnsitz aus beruflichen Gründen nötig ist und die Kosten mindestens 10 Prozent der Kosten des Hauptwohnsitzes betragen, zählt dies als doppelte Haushaltsführung. Du kannst die Zweitwohnsitzsteuer dann als Werbungskosten in der Steuererklärung angeben.

Damit die Steuer unter Werbungskosten abgesetzt werden kann, muss das Finanzamt die zusätzliche Wohnung als Nebenwohnung anerkennen. Dafür sind folgende Kriterien ausschlaggebend: 

  • Ausstattung und Größe der Wohnungen
  • soziale Kontakte an den Wohnorten
  • Aufenthaltsdauer und -häufigkeit 
  • Dauer der Beschäftigung 

Die Nebenwohnung darf außerdem nur maximal halb so weit von der Arbeitsstelle entfernt sein, wie die Hauptwohnung.

Andreas Steger29.04.2024

Ihre Meinung zählt

(33)
4 von 5 Sternen
5 Sterne
 
19
4 Sterne
 
3
3 Sterne
 
7
2 Sterne
 
1
1 Stern
 
3
Ihre Bewertung:

Neuen Kommentar schreiben

23 Kommentare

monel am 15.10.2023 15:06

Auf Grund meiner Monteurtätigkeit bin ich meistens in Bayern tätig. Ich fahre Donnerstags nach Hause zu meinem Hauptwohnsitz und sonntags dann wieder nach Bayern. Das lange Fahren strengt sehr an, so möchte ich mir eine langfristige Unterkunft in Bayern suchen., damit ich auch mal dort bleiben kann, gerade wenn Feiertage ungünstig fallen. Muss ich dann Zweitwohnungssteuer zahlen?

auf Kommentar antworten

Barthel am 08.08.2023 10:05

Ich bin Auslandsdeutsche (Hauptwohnsitz in England). Ich habe in Baden-Württemberg seit 17 Jahren eine kleine Zweitwohnung. Muss ich nun beim Verkauf Zweitwohnsteuer in Deutschland bezahlen?

auf Kommentar antworten

Elena Saks am 30.06.2023 10:07

Am Ende März bin ich aus Berlin nach Frankfurt umgezogen und bei meinem Freund angemeldet. Meine Wohnung in Berlin ist jetzt eine Nebenwohnung. Meine Tochter wohnt in der Berlinerwohnung und ich bezahle von meinem Konto Mitte. Über Zweitwohnungsteuer wusste ich nicht aber gestern habe einen Brief bekommen, wo steht, dass ich Steuer bezahlen soll. Wie das funktioniert, weiß ich nicht.

auf Kommentar antworten

Leonie am 13.04.2023 08:30

Hat man eine Wohnung geerbt und versucht seit dem die Wohnung erfolglos zu verkaufen oder alternativ zu vermieten- hat abet seitdem die Wohnung quasi nicht betreten, nutzt sie also nachweislich nicht als Zweitwohnsitz-muss man dann ebenfalls die Zweitwohnungssteuer entrichten?

auf Kommentar antworten

hombrero am 09.05.2023 10:04

Hallo, auch dann müssen Sie die Zweitwohnungssteuer entrichten. Es reicht als Voraussetzung, dass Sie eine Zweitwohnung besitzen, die nicht ihr Hauptwohnsitz ist - unabhängig davon, was Sie damit machen oder nicht machen. Sie sind auch verpflichtet eine Zweitwohnung (wie ihre Hauptwohnung) beim Einwohnermeldeamt zu anzumelden. Sollten Sie Ihre ererbte Zweitwohnung verkaufen wollen, sollten Sie - vor Verkauf - nachprüfen, ob eine Spekulationssteuer fällig wird. Liegt der Kauf der Wohnung durch den verstorbenen Erblasser weniger als 10 Jahre zurück, müssen Sie diese Steuer an das Finanzamt zahlen - cirka 40 Prozent auf die Gewinnspanne zwischen letztem Kaufvertrag und heute.


gini am 10.05.2023 11:58

die Antwort von hombrero stimmt nicht so ganz. Es kommt hierbei sehr auf die jeweilige Satzung an, die in der Kommune gilt. Denn mancherorts ist die Zweitwohnsitzsteuer an die Meldepflicht gebunden, dann wäre diese Wohnung nicht zweitwohnsitzsteuerpflichtig.

Stadtwohnung am 17.03.2023 12:20

Wie funktioniert es, wenn der Hauptwohnsitz im europäischen Ausland ist? Kann ich meine (Eigentums-)Wohnung in Deutschland als Zweitwohnsitz anmelden? Ich nutze die auch ca. jede zwei Monate. Danke und viele Grüße

auf Kommentar antworten

Ferienhaus ruden am 18.01.2023 08:24

Habe am 1.2.23 meine Zweitwohnung gekündigt. Wie lange muss ich noch bezahlen? Objekt befindet sich in Mek-Pom.

auf Kommentar antworten

Momo am 19.10.2022 00:29

Ich hab frage bitte mein Mann wusste zu spät dass wir seit fünf Jahren die zweitewohung steuer nicht bezahlen und hat vergessen die Wohnung nicht als zweite Wohnung angemeldet

Was passiert dann ? Soll er bestraft werden?

Wenn ja soll die Strafe und die ganze steuer bezahlen?

auf Kommentar antworten

Beuliclan am 10.10.2022 17:46

Zahlt auch jemand auf S ylt Zweitwohnungssteuer , der seinen ersten Wohnsitz NICHT in Deutschland hat !?

auf Kommentar antworten

Michael am 25.10.2022 12:04

Das kommt auf die jeweilige Satzung an. Nicht jede Zweitwohnungssteuersatzung ist auch an das Melderecht gebunden. Wer in Deutschland einen gemeldeten Wohnsitz hat und auch im Ausland, so kann der "Hauptwohnsitz" in Deutschland auch zur Zweitwohnungssteuer herangezogen werden. Man kann laut Melderecht in Deutschland erst einen Zweitwohnsitz anmelden, wenn man auch einen Hauptwohnsitz in Deutschland gemeldet hat.

Die Unwissende am 14.09.2022 11:11

Wer muss Zweitwohnsitzsteuer zahlen? Mein Sohn und ich haben unseren Hauptwohnsitz in Berlin und ich besitze ein Landhaus im Bundesland Brandenburg, wo wir bisher beide mit Zweitwohnsitz gemeldet sind. Bisher zahle ich die Zweitwohnsitzsteuer. Nun wird mein Sohn 18 und ich frage mich, ob er ggf. dann auch (oder später, wenn die Schule, Studium fertig ist) Zweitwohnsitzsteuer zahlen müsste. Wir/ich bin dort nur an den Wochenenden, Ferien oder an best. "Home Office"-Tagen. Mein Sohn ist seltener da, ist aber noch gemeldet. Kann mir da jemand helfen? Zahlt man diese Steuer pro Haus, pro Person mit bestimmten Voraussetzungen? Danke für ein Feedback von Fachleuten ;-)

auf Kommentar antworten

Postler am 03.08.2022 12:40

Man kann auch am gleichen Ort zwei Wohnsitze haben, oder? Ich bin aus dem gemeinsamen haus ausgezogen, aber wir haben noch einen gemeinsamen Hund, dennoch besuche und oft abhole. Wenn ich die alte Wohnung als Nebenwohnung behalte, muss ich dafür auch Steuern bezahlen? Danke und Gruß

auf Kommentar antworten

Sophia am 19.07.2022 08:34

Guten Tag,

Bei der Stadt Karlsruhe bekam ich die Info, dass der Bundesfreiwilligendienst nicht befreit ist. Wie kommen sie darauf? Gibt es hier etwas, worauf man verweisen kann?

auf Kommentar antworten

immowelt Redaktion am 25.07.2022 13:14

Hallo Sophia,

wir wissen nicht, was Sie mit der Stadt Karlsruhe im Detail besprochen haben. Aber laut Bundesmeldegesetz (BMG) § 27 zu Ausnahmen von der Meldepflicht heißt es, dass "eine Meldepflicht nach § 17 Absatz 1 und 2 nicht begründet ist, wenn eine Person, [...] eine Gemeinschaftsunterkunft oder eine andere dienstlich bereitgestellte Unterkunft bezieht, um unter anderem den Bundesfreiwilligendienst nach dem Bundesfreiwilligendienstgesetz zu leisten.

Wer sich nicht an Ort und Stelle melden muss, muss demnach auch keine keine Zweitwohnsitzsteuer zahlen.

Wichtig für Sie ist hier wohl der Begriff der Gemeinschaftsunterkunft. Diese ist nicht mit einer WG oder einem Studentenwohnheim zu vergleichen. Vielmehr ist eine Jugendherberge oder ähnliches gemeint.

Beste Grüße

Ihre immowelt Redaktion

Kaeth am 13.02.2022 01:21

Hallo, ich bin zu meinem Partner gezogen und habe hier meinen Hauptwohnsitz gemeldet, meine alte Wohnung vermiete ich noch für fünf Monate an einen Freund unter und habe diese aus dem Grund noch als Zweitwohnsitz angemeldet, da ich ja noch Hauptmieterin bin. Muss ich Zweitwohnungssteuern zahlen obwohl ich diese Wohnung gar nicht nutze?

auf Kommentar antworten

John am 02.11.2021 12:22

Muenchen hat die Steuer im Juli 2021 von 9 auf 18% erhoeht.

auf Kommentar antworten

Joachim Scholz am 05.07.2021 15:43

In Cuxhaven muss ich zusätzlich zu der Zweitwohnsitzsteuer auch Kurtaxe zahlen, was ja praktisch eine

Verdoppelung der Steuer ist. Normalerweise müsste diese Kurtaxe doch aufgerechnet werden können. Hat da jemand Erfahrung ?

auf Kommentar antworten

Aline am 04.05.2021 15:06

Hallo,

muss ich auch Steuern zahlen, wenn der Zweitwohnsitz das Zimmer bei meinen Eltern ist und der Hauptwohnsitz meine eigene Wohnung?

Denn ich bezahle bei meinen Eltern ja keine Miete.

Vielen Dank.

auf Kommentar antworten

Alexandra am 21.08.2021 09:15

Aber woran berechnet sicher Prozentsatz, wenn der Zweitwohnsitz bei den Eltern ist? Trotzdem an der Miete, die man in der eigenen Wohnung, also dem Hauptwohnsitz, zahlt?


Alexandra am 21.08.2021 09:15

Aber woran berechnet sicher Prozentsatz, wenn der Zweitwohnsitz bei den Eltern ist? Trotzdem an der Miete, die man in der eigenen Wohnung, also dem Hauptwohnsitz, zahlt?


Sylvia am 09.06.2021 18:21

Ja leider mußte unser Sohn auch

Jennifer am 11.03.2021 09:07

Hallo,

aus beruflichen Gründen habe ich als Zweitwohnsitz ein WG-Zimmer. Da ich nicht vorhabe länger als 6 Monate in der WG zu bleiben und in Zukunft mein Hauptwohnsitz an den neuen Arbeitsplatz verlegen möchte, habe ich den Zweitwohnsitz nicht angemeldet. Kann ich die doppelte Haushaltsführung trotzdem in der Steuererklärung geltend machen auch wenn ich offiziell nie in der WG gemeldet war?

Vielen Dank und liebe Grüße

auf Kommentar antworten

Jenny am 07.03.2021 21:14

Hallo,

ich bin für die Uni von meinen Eltern ausgezogen und in die nächst größere Stadt in eine WG gezogen. Aufgrund der Corona Situation habe ich die WG zunächst als Zweitwohnung gemeldet, da unklar war, ob ich dort während des Online Semesters wirklich wohnen werde oder nicht und allgemein mehr Zeit Zuhause, als in der WG verbracht habe. Der Mietvertrag wurde vorher schon unterschrieben und ich bezahle für das Zimmer seit Februar Miete. Jetzt, einen Monat nachdem ich die Zweitwohnung angemeldet habe, möchte ich die WG doch als meinen Hauptwohnsitz melden und die Wohnung meine Eltern als Wohnsitz aufgeben.

Muss ich jetzt trotzdem die Einzugsermächtigung für die Zweitwohnungssteuer bezahlen, oder muss ich es nicht tun, wenn ich mich innerhalb dieses Monats dort als Hauptwohnsitz anmelde? (Die Zweitwohnungssteuer wird doch erst fällig, wenn man die Wohnung mindestens 6 Monate als Zweitwohnung benutzt, oder?)

Ich bin mir sehr unsicher, was ich machen soll. Danke für eine baldige Antwort!

auf Kommentar antworten

Jenny am 07.03.2021 21:17

Kleine Berichtigung:

* die Einzugsermächtigung unterschreiben und die Steuer für das gesamte Jahr bezahlen

Falls ich dies machen muss, kann ich dann den Anteil für die restlichen 10 Monate in diesem Jahr zurück bekommen?

Danke für eine Antwort :)

oez am 21.02.2021 14:05

Hallo,

Wann muss die Steuer gezahlt werden? Ich habe seit Monaten keinen weiten Brief bekommen, wann der Betrag gezahlt werden muss.

auf Kommentar antworten

marion am 22.02.2021 09:16

Wir haben erst den Erhebungsbogen bekommen und dann werden wir den Bescheid bekommen, das kann dauert , hat man uns gesagt.

marion am 21.02.2021 11:14

Hallo, wir haben eine festen Campingwagen an der Ostsee (Insel Poel) , soll ab dieses Jahr auch die Zweitwohnsitzsteuer zahlen, wurde im Dezember in Satzung aufgenommen, berechnet wird nach Größe des Objektes mal 5,52 Euro mal 12 Monate mal 20 Prozent ! Ist das rechntes ? Wo steht das, dass man einfach so rechnen kann , und 20 Prozent ist ziemlich hoch !

auf Kommentar antworten

Aikyogruen am 27.01.2021 17:31

Hallo,

meine Frau u. ich haben unseren Hauptwohnsitz in Willich/NRW.

Zudem haben wir in Niedersachsen ein Haus an der Nordsee, für das wir seit Jahren

Zweitwohnungssteuer zahlen.

Ich bin Rentner , meine Frau arbeitet nicht

oder ist wenn es hoch kommt mit 1000 €

jährlich freiberuflich tätig.

Wir überlegen ob es möglich ist, dass meine Frau ihren Erstwohnsitz an der Nordsee anmeldet , wir sind ohnehin halb hier ,halb dort. Wäre das so machbar und blieben wir dann steuerlich weiter zusammen veranlagt?

auf Kommentar antworten

Nordseeliebhaber am 01.08.2021 17:08

Dann wird man steuerlich als getrennt lebend eingestuft....Sehr ungerecht

efdh am 07.01.2021 17:56

Die Stadt erhebt Zweitwohnungssteuer und zwar 17 % der Jahreskaltmiete. Gibt es für den

Prozentsatz eine Obergrenze?

auf Kommentar antworten

Malulo am 06.01.2021 15:31

Hallo, ich bin zu meinem Partner in einen anderen Landkreis gezogen und bin hier gemeldet. Im Haus meiner Eltern ist meine frühere Wohnung noch eingerichtet, diese nutzen wir bei Besuchen übers Wochenende. Muss/ soll ich hier einen Zweitwohnsitz anmelden?

auf Kommentar antworten

Teuthorn am 25.11.2021 09:23

Das würde mich auch interessieren. Haben Sie eine Antwort dazu erhalten?

Josi am 08.12.2020 11:01

Guten Tag, mein Mann und ich bewohnen ein eigenes Haus gemeinsam mit unseren Kindern. Ich würde gerne im gleichen Ortsteil eine kleine Wohnung mieten, da wir gerade Probleme haben und ich manchmal meinen Abstand brauche. Was muss ich bei der Zweitwohnung beachten? Vielen Dank im Voraus, Josi

auf Kommentar antworten

MaTi82 am 28.08.2021 19:49

Da bin ich auch gerade!

Wir haben festgestellt, dass ein gewisser Abstand zwischen uns einfach gut tut!

In der Regel kann man so viele Wohnungen anmieten, wie man Geld hat. Aber es bedarf manchmal auch eine definierte Begründung und es kann sogar sein, dass der "Nebenwohnsitz" in der selben Straße, nicht anerkannt wird. Dann gilt man als dauernd getrenntleben.

Josi hast du denn was rausbekommen? Habt ihr das umgesetzt?

immowelt Redaktionskodex

Die immowelt Redaktion verfügt über ein breites Immobilienwissen und bietet den Lesern sorgfältig recherchierte Informationen in hilfreichen Ratgebertexten. Der Anspruch der immowelt Experten ist es, komplexe Sachverhalte möglichst einfach wiederzugeben. Sämtliche Inhalte werden regelmäßig überprüft und verlässlich aktualisiert. Die immowelt Redaktion kann und darf keine rechtsgültige Beratung leisten. Für rechtsverbindliche Auskünfte empfehlen wir stets den Rat eines Fachanwalts, Eigentümer- oder Mieterverbands einzuholen.