Lesermeinungen:
Kisten, Sprit, Umzugshelfer und Renovierungen – ein Umzug kostet: Die Höhe der Umzugskosten lässt sich im Voraus berechnen und wer gut plant, kann sparen. Unser Umzugskostenrechner hilft dabei, dass aus der Abschlussrechnung keine böse Überraschung wird.
Je nach Größe der Wohnung und Entfernung der Zielstadt können die Umzugskosten deutlich variieren. Ein Ein-Personen-Haushalt kann schon mit 500 Euro einen Umzug stemmen, ein Umzug eines Vier-Personen-Haushalts, der an einen anderen Ort zieht, kann auch 3000 Euro und mehr kosten.
Im Allgemeinen setzen sich die Umzugskosten aus der Größe der aktuellen Wohnfläche und der Entfernung zwischen alter und neuer Wohnung zusammen.
Welche Kosten bei einem Umzug ohne professionelles Umzugsunternehmen grundsätzlich anfallen:
Umzugstransporter
Er stellt einen wesentlichen Punkt auf der Liste der Umzugskosten dar. Kleine Transporter sind meist günstiger. Wer unter der Woche umzieht, kann ebenfalls von preiswerteren Tarifen profitieren und sparen. Wer längere Strecken fährt, zahlt hingegen mehr. Die Miete über ein Wochenende beträgt in der Regel zwischen 100 bis 200 Euro. Meist ist dabei schon eine gewisse Anzahl an Freikilometern enthalten.
Hinzu kommen Kosten für:
Umzugshelfer
Umzugsmaterial
Zusätzliche Versicherungen, die bei einem Umzug sinnvoll sind:
Wer sparen möchte, muss viel Eigenleistung betreiben und gut planen. Die folgenden fünf Spartipps können bei einem Umzug durchaus hilfreich sein:
Wer nicht selbst Kisten schleppen will oder kann, der wendet sich an ein Umzugsunternehmen. Das kostet zwar etwas mehr als der Umzug in Eigenregie, wer aber vorab Angebote von verschiedenen Umzugsfirmen einholt und vergleicht, kann dennoch recht günstig umziehen.
Wie teuer ein solcher Umzug ist, hängt von verschiedenen Faktoren, beispielsweise der Menge des Umzugsguts und der Entfernung zwischen dem alten und neuen Wohnort ab. Umzugsfirmen haben zwar keine Festpreise, arbeiten aber professionell und sauber. Pro Mann berechnen viele Umzugsunternehmen 25 bis 30 Euro pro Stunde. Für die Bereitstellung eines Lkws mit 40 Kubikmetern Volumen wird zumeist ein Stundensatz in ähnlicher Höhe berechnet.
Mit folgenden Kosten ist bei einem Umzug mit einer Umzugsfirma in etwa zu rechnen:
Haushaltsgröße | Wohnfläche | Regional | Überregional |
---|---|---|---|
1 Person | Bis 40 m² | 500 – 900 € | 750 – 1200 € |
2 Personen | 60 m² | 700 – 1150 € | 1000 – 1600 € |
3 Personen | 80 m² | 950 – 1450 € | 1400 – 1900 € |
4 Personen | 100 m² | 1350 – 2000 € | 1750 – 2450 € |
Quelle: umzugspreisvergleich.de
Ganz gleich, ob der Umzug in Eigenregie oder mit einem Umzugsunternehmen stattfindet: Einige Dinge müssen zusätzlich erledigt werden und kosten extra Geld. Dazu gehören:
Wer aus beruflichen Gründen umzieht, kann die Umzugskostenpauschale in den Werbungskosten geltend machen und diese Pauschale entsprechend von der Steuer absetzen. Der Pauschbetrag wird jährlich vom Gesetzgeber angepasst. Umzugskosten, die den Pauschbetrag übersteigen, werden gebündelt angegeben. Unter einem Pauschbetrag wird eine bestimmte Geldsumme verstanden, die Steuerzahler von der Steuer absetzen können, ohne dem Finanzamt dafür Belege vorzeigen zu müssen. Seit April 2022 beträgt die Pauschale 886 Euro für Alleinstehende und 1.476 Euro für Paare, die beruflich bedingt umgezogen sind.
Posten für die Umzugspauschale sind zum Beispiel:
Auch aus privaten Gründen können bis zu 20 Prozent beziehungsweise bis zu 4000 Euro der Umzugskosten als haushaltsnahe Dienstleistungen steuerlich abgesetzt werden. Dabei muss es sich jedoch um Kosten, die für Dienstleistungen von einem Umzugsunternehmen beispielsweise anfallen, handeln. Bei Materialkosten ist dies also nicht möglich. Außerdem ist die Rechnung vom Umzugsunternehmen bei der Steuererklärung mit einzureichen.
Sowohl Eigentümer als auch Mieter können jeweils bestimmte Handwerkerkosten steuerlich absetzen und entsprechend Renovierungskosten sparen:
Die Arbeitsagentur übernimmt nur in bestimmten Fällen die Kosten eines Umzugs. Zum Beispiel wenn der neue Job in einer anderen Stadt ist, die Wohnung aufgrund ihres baulichen Zustands unzumutbar ist, der Vermieter kündigt oder das Amt auf den Umzug besteht. Ist dem der Fall, übernimmt das Jobcenter in der Regel die Kosten für den Umzugswagen, Kartons und die Verpflegung der Helfer.
Das Sozialamt kann die Kosten für das Umzugsunternehmen übernehmen, wenn es einen gewichtigen Grund gibt – zum Beispiel, wenn aufgrund gesundheitlicher Einschränkungen der Umzug nicht selbst durchgeführt werden kann.
Bei einem Umzug in Eigenregie kann es vorkommen, dass dem freiwilligen Umzugshelfer versehentlich ein Bilderrahmen herunterfällt und zerbricht. Weil es sich hierbei um einen Freundschaftsdienst handelt, gilt in der Regel der stillschweigende Haftungsausschluss: Der Umziehende kann keinen Schadensersatz vom Umzugshelfer fordern. Anders sieht es aus, wenn der Helfer grob fahrlässig oder gar vorsätzlich handelt – zum Beispiel, weil er eine Vase wirft und sie dabei in die Brüche geht.
Wer mit einem Umzugsunternehmen umzieht, ist in der Regel besser abgesichert: Dieses haftet für Umzugsschäden in der Regel bis zu einem Wert von 620 Euro pro Kubikmeter Umzugsgut (§ 451e Handelsgesetzbuch). Allerdings ersetzt das Unternehmen nur den Zeitwert, und kann bestimmte Schäden – zum Beispiel den Verlust von Bargeld oder Verletzungen von Tieren – von der Haftung ausschließen.
Ob Umzug in Eigenregie oder mit Umzugsunternehmen: Oft ist es gerade wegen dieser Lücken bei der Haftung sinnvoll, für den Umzug eine zusätzliche Umzugsversicherung abzuschließen.
Julia Koch26.05.2023RolfJoos am 11.09.2023 15:16
Rolf Joos ja das war sehr hilfreich ich kannte schon einiges bin in 1 5 Monaten 2 mal umgezogen jetzt das 3 mal in 2 jahren erst die Eigentumswohnung renovieren und dann Umzug 40 km entfernt
auf Kommentar antwortenDie immowelt Redaktion verfügt über ein breites Immobilienwissen und bietet den Lesern sorgfältig recherchierte Informationen in hilfreichen Ratgebertexten. Der Anspruch der immowelt Experten ist es, komplexe Sachverhalte möglichst einfach wiederzugeben. Sämtliche Inhalte werden regelmäßig überprüft und verlässlich aktualisiert. Die immowelt Redaktion kann und darf keine rechtsgültige Beratung leisten. Für rechtsverbindliche Auskünfte empfehlen wir stets den Rat eines Fachanwalts, Eigentümer- oder Mieterverbands einzuholen.